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Nächtliches Blinken wird verringert
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Uckermark (dw/MOZ) Das nächtliche rote Blinken der Windfelder könnte künftig deutlich verringert werden. Die funkelnden Lichtspiele am Nachthimmel hatten in der Vergangenheit oft für großen Unmut bei Anwohnern gesorgt.

Die Nachtbefeuerung der Windkraftanlagen ist jedoch gesetzlich zur Flugsicherung vorgeschrieben.

Seit langem bemüht sich deshalb das uckermärkische Unternehmen Enertrag aus Dauerthal als Betreiber von Windfeldern, neben technischen Neuerungen der Befeuerungsanlagen auch eine Erleichterung der gesetzlichen Vorschriften im Interesse der betroffenen Anwohner zu erreichen.

Nach langen Verhandlungen mit dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Flugsicherung kann Enertrag nun einen wichtigen Teilerfolg vermelden: Die Leuchtstärke des roten Blinkfeuers darf voraussichtlich noch in diesem Jahr bei guter Sicht um bis zu 90 Prozent reduziert werden. Werner Diwald von Enertrag versichert: "Wir machen uns sofort daran, die Gesetzesänderungen im Interesse der Uckermärker so schnell wie möglich umzusetzen. Das gilt nicht nur für neue Windfelder, sondern auch für das bestehende Windfeld Randowhöhe."

Die nächtliche Befeuerung der Windfelder war auch bei einem Vorort-Termin des Regionalen Planungsausschusses im Mai am Windfeld Randowhöhe eines der Argumente, die Windeignungsgebiete in Frage zu stellen. Mit der Gesetzeslockerung sei dieses Argument weitgehend ausgeräumt, meint Werner Diwald.

Bei der jüngsten Entscheidung zum Windkraftstandort in Brüssow hatten sich über 60 Prozent der Bürger für das geplante Windfeld ausgesprochen.


Freitag, 10. Juni 2005 (08:02)


schoenow.com